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Eine Wärmepumpe, Foto Pixabay

Amberg-Sulzbach. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 ist die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten, und damit treten bedeutende Veränderungen im Bereich der Gebäudeenergieversorgung und des Energiemarktes in Kraft. Was ändert sich?

Gemäß den neuen Regelungen müssen Gebäude in Neubaugebieten ab sofort mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Zu den anerkannten erneuerbaren Energiequellen gehören elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme mit erneuerbarem Wärmegarant und Hybridheizungen. Wasserstoffheizungen, obwohl aktuell nicht verfügbar, werden ebenfalls als zulässige Option betrachtet.

Die Umsetzung der neuen Regelungen erfolgt abhängig von der Lage der Gebäude, sei es in Außenbereichen, kleineren Kommunen oder Großstädten, wobei unterschiedliche Fristen und Ausnahmen gelten. Für den Austausch bestehender Öl- oder Gasheizungen gibt es ebenfalls spezifische Zeitvorgaben. Ab 2029 müssen diese Anlagen einen steigenden Anteil ihrer Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff generieren. Die Verbraucherzentrale Bayern rät aktuell jedoch von einem vorzeitigen Austausch ab, da die flächendeckende Verfügbarkeit von Wasserstoff oder Biomasse bis dahin nicht sicher ist. Zusätzlich zu den Änderungen im Gebäudeenergiesektor gibt es auch Anpassungen im Energiemarkt. Die Strom- und Gaspreisbremsen, die bislang Verbraucher geschützt haben, sind mit dem Jahreswechsel ausgelaufen. Ab März 2024 gilt auf Erdgas und Fernwärme der volle Mehrwertsteuersatz von 19%, was zu einer Preissteigerung führen wird. Ebenfalls zum 1. Januar 2024 ist der Preis für den Ausstoß von CO2 pro Tonne von 30 auf 45 Euro gestiegen, was zu einer Verteuerung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel führt. Im Bereich der erneuerbaren Energien bietet das Solarpaket I ab 2024 eine erleichterte Nutzung von privaten Solaranlagen, insbesondere im Hinblick auf Balkonkraftwerke. Die Anmeldung wird vereinfacht, und diese Geräte können direkt nach dem Kauf und vor dem Austausch des Stromzählers in Betrieb genommen werden. Die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke steigt auf 800 Watt. Zudem sind Stecker-Solargeräte ab sofort im Katalog privilegierter Maßnahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen worden, was Hauseigentümern und Eigentümergemeinschaften ermöglicht, Mietern und Wohnungseigentümern den Betrieb solcher Anlagen nicht mehr zu untersagen.

Leider endete im Dezember 2023 die staatliche Förderung für den Kauf von Elektro-Neuwagen, doch bereits zugesagte Förderungen werden wie geplant ausgezahlt.

Ab März 2024 steigen die Energieeffizienzanforderungen für Kühlschränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner in Privathaushalten. Der Stromverbrauch muss dabei auf dem Energielabel als Jahresverbrauch beziehungsweise pro 100 Waschgänge dargestellt werden, um den Verbrauchern eine transparentere Entscheidung bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu ermöglichen. bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten sollten die sparsamsten Modelle gewählt werden, da Mehrkosten häufig durch geringere Stromkosten im Betrieb ausgeglichen werden können.

Für detaillierte Informationen und allgemeine Fragen zur Energieeinsparung im Haushalt steht Karl-Heinz Hofbauer unter 09624 9224525 oder per E-Mail kh.hofbauer@zen-ensdorf.de zur Verfügung. Termine zur Energieberatung können direkt in der ZEN-Geschäftsstelle unter 09624/90 36 46 oder per Mail zen@zen-ensdorf.de vereinbart werden.

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Amberg-Sulzbach. Der neue bundesweite Heizspiegel zeigt: Die Heizkosten sind 2022 über alle Energieträger hinweg massiv gestiegen – teilweise über 80 Prozent. Für das laufende Jahr wird mit einem leichten Rückgang gerechnet. Trotzdem liegen die Kosten noch immer über dem Vorkrisen-Niveau. Es lohnt sich weiterhin, beim Heizen zu sparen. Wie groß das Sparpotenzial ist, lässt sich mit dem neuen, kostenlosen Heizspiegel der derzeit in den Landkreiskommunen ausliegt, ermitteln.

Sparpotenzial bei Wohnung mit Gasheizung: Bis zu 1.270 Euro pro Jahr

Durchschnittlich 1.475 Euro pro Jahr kostete das Heizen einer 70 Quadratmeter großen Wohnung im Mehrfamilienhaus mit Erdgas im Jahr 2022. Im Vergleich zum Vorjahr sind das laut Heizspiegel rund 655 Euro mehr (+ 80 Prozent). Auch das Heizen mit Heizöl (+ 48 Prozent), Wärmepumpe (+ 50 Prozent), Fernwärme (+ 5 Prozent) und Holzpellets (+ 81 Prozent) ist teurer geworden. Für das laufende Jahr sind wieder leicht sinkende Heizkosten zu erwarten (- 11 bis 20 Prozent). Nur die Fernwärme-Kosten steigen noch mal um 10 Prozent.

Das Potenzial, mit den richtigen Maßnahmen zu sparen, beträgt bis zu 1.270 Euro. Entscheidend für die Heizkosten ist vor allem der energetische Zustand des Gebäudes. Die Vergleichswerte des Heizspiegels gelten für Zentralheizungen mit Erdgas, Heizöl, Fernwärme, Wärmepumpe und Holzpellets.

Heizkosten vergleichen – mit Flyer oder Online-Rechner

Bundesweite Vergleichswerte zum Heizenergieverbrauch und zu den Heizkosten sind im neuen Heizspiegel-Flyer zu finden. Den gibt es ab sofort kostenlos in den Rathäusern der Landkreiskommunen oder in der Download Box zum Herunterladen unter www.zen-ensdorf.de/gebaeudeenergieberatung.de. Auch online ist ein Vergleich der Heizkosten mit dem Heizkostenrechner unter www.heizspiegel.de. Dort gibt es zusätzlich Tipps zum Senken der Heizkosten und CO2-Emissionen, die zum Haushalt passen – sowohl für Eigentümer*innen als auch für Mieter*innen.

Eine individuelle Energieberatung bietet auch das Zentrum für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit (ZEN) an. Kontakt: zen@zen-ensdorf.de oder telefonisch unter 09624/90 36 46.

Der Heizspiegel für Deutschland ist ein Angebot der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online (www.co2online.de) und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert. Er entsteht in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund e. V. Grundlage für die aktuelle Analyse des Abrechnungsjahrs 2022 sind über 250.000 Verbrauchsdaten aus Wohngebäuden in ganz Deutschland.

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